Rechtsprechung
AG Essen, 09.07.2015 - 163 IN 170/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vergütung des vorläufigen Sachwalters; Zuschläge auf die Vergütung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Vergütung des vorläufigen Sachwalters
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Vergütung des vorläufigen Sachwalters
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 27.03.2015 - 163 IN 170/14
- AG Essen, 09.07.2015 - 163 IN 170/14
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 1796
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus AG Essen, 09.07.2015 - 163 IN 170/14
Das Gericht hat mit Beschluss vom 27.3.2015 darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 18.12.2003, IX ZB 50/03, ZInsO 2004, 265, 266, und Beschluss vom 12.1.2006, IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257, 258) Bedenken gegen die angewandte Berechnungsmethode und darüber hinaus auch gegen die Berücksichtigungsfähigkeit einzelner Zuschläge, die von dem Antragsteller begehrt werden, bestehen.Als Ergebnis der Gesamtbetrachtung der für die Vergütungsbemessung relevanten Umstände ist der für den vorläufigen Sachwalter maßgebliche Bruchteil zu verringern oder zu erhöhen (vergleiche Bundesgerichtshof , Beschluss vom 18.12.2003, IX ZB 50/03, abgedruckt in ZInsO 2004, 265, 266).
- BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im …
Auszug aus AG Essen, 09.07.2015 - 163 IN 170/14
Das Gericht hat mit Beschluss vom 27.3.2015 darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 18.12.2003, IX ZB 50/03, ZInsO 2004, 265, 266, und Beschluss vom 12.1.2006, IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257, 258) Bedenken gegen die angewandte Berechnungsmethode und darüber hinaus auch gegen die Berücksichtigungsfähigkeit einzelner Zuschläge, die von dem Antragsteller begehrt werden, bestehen.Eine isolierte Entscheidung über jeden in Frage kommenden Tatbestand, der einen Zu- oder Abschlag rechtfertigt, ist nicht angezeigt ( Bundesgerichtshof , Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 127/04, abgedruckt in ZInsO 2006, 257, 258).
- LG Bonn, 11.10.2013 - 6 T 184/13
Bestimmung der Höhe der Vergütung für eine Tätigkeit als vorläufiger …
Auszug aus AG Essen, 09.07.2015 - 163 IN 170/14
Unabhängig davon, dass die Zuschlagsfähigkeit von dem Landgericht Bonn (Beschluss vom 11.10.2013, 6 T 184/13, ZInsO 2013, 2341, 2342) generell verneint worden ist, erschien der Vortrag zur Begründung eines Zuschlags nicht ausreichend.Es wird vertreten, dass dem vorläufigen Sachwalter für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens generell kein Zuschlag gewährt werden könne ( LG Bonn , Beschluss vom 11.10.2013, 6 T 184/13, ZInsO 2013 2341, 2342; LG Dessau-Roßlau , Beschluss vom 29.01.2015, 8 T 94/14, ZInsO 2015, 1234, 1236).
- AG Essen, 03.11.2014 - 166 IN 155/13
Vergütung des vorläufigen Sachwalters
Auszug aus AG Essen, 09.07.2015 - 163 IN 170/14
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Essen (Beschluss vom 03.11.2014, 166 IN 155 / 13, abgedruckt in ZInsO 2014, 2398 ff.; Beschluss vom 17.01.2014, 164 IN 135 / 13, abgedruckt in ZInsO 2014, 464).Ein von einem regelhaften Verfahrensablauf abweichender Aufwand des vorläufigen Sachwalters ist gemäß §§ 10, 3 InsVV durch die Gewährung von Zu- und Abschläge Rechnung zu tragen ( AG Essen , Beschluss vom 03.11.2014, 166 IN 155 / 13, ZInsO 2014, 2398-2400 = ZIP 2015, 538-541).
- AG Essen, 17.01.2014 - 164 IN 135/13
Vergütung vorläufiger Sachwalter
Auszug aus AG Essen, 09.07.2015 - 163 IN 170/14
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Essen (Beschluss vom 03.11.2014, 166 IN 155 / 13, abgedruckt in ZInsO 2014, 2398 ff.; Beschluss vom 17.01.2014, 164 IN 135 / 13, abgedruckt in ZInsO 2014, 464).Tätigkeiten, die der vorläufige Sachwalter (überobligatorisch) außerhalb seines Tätigkeitsbereichs wahrnimmt, können bei der Bemessung der Vergütung keine Berücksichtigung finden (vergleiche Amtsgericht Essen , Beschluss vom 17.01.2014, 164 IN 135/13).
- BGH, 04.02.2015 - III ZR 513/13
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung: Erklärungsgehalt bei Entgegennahme eines …
Auszug aus AG Essen, 09.07.2015 - 163 IN 170/14
Es wird vertreten, dass dem vorläufigen Sachwalter für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens generell kein Zuschlag gewährt werden könne ( LG Bonn , Beschluss vom 11.10.2013, 6 T 184/13, ZInsO 2013 2341, 2342; LG Dessau-Roßlau , Beschluss vom 29.01.2015, 8 T 94/14, ZInsO 2015, 1234, 1236). - AG Potsdam, 08.01.2015 - 35 IN 748/12
Insolvenzverfahren: Regelvergütung eines vorläufigen Sachwalters
Auszug aus AG Essen, 09.07.2015 - 163 IN 170/14
An dieser Rechtsprechung wird auch in Ansehung des Beschlusses des Amtsgerichts Potsdam vom 08.01.2015, 35 IN 748/12 (ZInsO 2015, 975 f.) festgehalten. - LG Dessau-Roßlau, 29.01.2015 - 8 T 94/14
Insolvenzeröffnungsverfahren: Berechnungsgrundlage für die Vergütung des …
Auszug aus AG Essen, 09.07.2015 - 163 IN 170/14
Es wird vertreten, dass dem vorläufigen Sachwalter für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens generell kein Zuschlag gewährt werden könne ( LG Bonn , Beschluss vom 11.10.2013, 6 T 184/13, ZInsO 2013 2341, 2342; LG Dessau-Roßlau , Beschluss vom 29.01.2015, 8 T 94/14, ZInsO 2015, 1234, 1236). - AG Essen, 27.03.2015 - 163 IN 170/14
Vergütung des vorläufigen Sachwalters; Zuschläge auf die Vergütung
Auszug aus AG Essen, 09.07.2015 - 163 IN 170/14
Im Übrigen wird wegen der Einzelheiten auf den Beschluss vom 27.3.2015 (abgedruckt in NZI 2015, 574-576 und ZInsO 2015, 973-975) Bezug genommen.
- BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14
Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; …
Nach der überwiegend vertretenen Auffassung beträgt die Regelvergütung, wie hier auch die Vorinstanzen angenommen haben, 15 v.H. der Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV (AG Köln, ZIP 2013, 426; AG Essen, ZInsO 2014, 464; AG Essen, ZInsO 2014, 2398; LG Bonn, ZIP 2014, 694; AG Ludwigshafen, ZInsO 2015, 1639; AG Essen, ZIP 2015, 1796; LG Freiburg, ZInsO 2016, 185; AG Münster, ZInsO 2016, 719).